VerpackG
Als generationenübergreifender Familienbetrieb nehmen wir unsere Verantwortung für die Umwelt sehr ernst. Dabei achten wir nicht nur auf einen nachhaltigen Umgang während der Produktion, sondern leisten ebenfalls unseren Beitrag zu einer fachgerechten Entsorgung. Unsere Produkte und Umverpackungen sind daher gemäß den Regierungsvorgaben materialspezifisch gekennzeichnet.
Mit in Kraft treten des deutschen Verpackungsgesetzes wurden landesweit einheitliche Kennzeichnungs- und Lizensierungspflichten festgelegt. Sollten Sie hierzu noch Informationen benötigen haben wir hier die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
Was ist das VerpackG
Das Verpackungsgesetz – kurz VerpackG – wurde von der Regierung verabschiedet um ein deutliches Signal für ein umweltfreundlicheres Wirtschaftsumfeld zu setzen. Ziel ist es Verpackungsabfälle zu minimieren und ein nachhaltiges Entsorgungssystem zu fördern. Die Aufsicht und Kontrolle wird dabei von der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) übernommen, die sicherstellt, dass betroffene Hersteller und Händler ihren Registrierungs- und Meldepflichten nachkommen.
An wen richtet sich VerpackG
Betroffen sind alle Hersteller (insbesondere die sogenannten „Erstinverkehrbringer“), Händler, Onlineshops und Importeure von mit Ware befüllten Verpackungen, die zum gewerblichen Verkauf am Deutschen Markt angeboten werden. In bestimmten Fällen sind bei Serviceverpackungen auch Lieferanten der leeren Verpackung registrierungspflichtig.
Welche Pflichten ergeben sich:
- Registrierungspflicht LUCID – Hier geht’s zum LOGIN ( https://lucid.verpackungsregister.org/login )
- Lizensierung
- Systembeteiligungspflicht
- Jährliche Meldepflichten von Verpackungsart und -menge
Für weitere Informationen und eine genauere Übersicht folgen Sie gerne diesen Links:
www.verpackungsregister.org; www.ecosistant.eu